Thema: zweite Stufe der Urheberrechtsreform
<Moderation> Threadsplit aus CUE-Sheet - ja oder nein? </Moderation>
Nach dem Gesetz darf man 9 Kopien an Freunde weitergeben, solange die CDs nicht kopiergeschützt sind.
Stimmt so nicht ganz!
Der Richtwert ist sieben und nicht neun. Außerdem steht davon nichts im Urheberrecht. Nennen wir es ein Zugeständnis der Justiz. Theoretisch könnte man nämlich schon für die Abgabe einer Kopie belangt werden, auch wenn sie kostenlos erfolgt.
Zum Thema:
Ich habe meine Sammlung in Einzeldateien ohne Cuesheets gerippt. Auf eine originalgetreue Rekonstruktion der Original-CD lege ich keinen Wert, da ich bei mehreren Alben die Trackmarken korrigiert habe. Queen Alben, die unter Parlophon herausgegeben wurden, haben zum Beispiel fürchterlich verschobene Trackanfänge. Bei Alben mit leeren Tracks oder Trackintros (auch hidden Tracks vor dem ersten Titel oder Tracks mit mehreren Marken im Track) habe ich habe ich alles in Einzeltracks umgewandelt und Leerstellen gekillt. Trackintros wurden nicht an den vorhergehenden Track angehängt, wie es normalerweise passiert, sondern als eigenständiger Track behandelt. Dadurch gingen natürlich bei manchen Alben die originalen Tracknummern verloren...
Vorgehensweise bei solchen Sonderfällen ist simpel wenn auch aufwändig:
Rippen als Image mit cuesheet => letzteres mit dem Editor bearbeiten und mit foobar2000 kontrollieren => mit dem foobar2000 converter encodieren
Will ich nun ein solches Album wieder einmal brennen, kann ich mir jederzeit von foobar2000 ein Image mit cuesheet erstellen lassen und erhalte ohne Probleme eine gapless CD. Die Trackintros wieder zu solchen zu machen wäre theoretisch auch möglich (aber wozu?).
Bitgenaue Kopie hin oder her. Ich lege mehr Wert auf die lückenlose Wiedergabe als auf eine CD mit den gleichen Trackmarken wie beim Original. Von Qaulitätsverlusten ist dank FLAC ja keine Rede...
sondern egoistische, arrogante, knausrige Scheiße.